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   OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07   

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OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07 (https://dejure.org/2008,2568)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 (https://dejure.org/2008,2568)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 1 MN 328/07 (https://dejure.org/2008,2568)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Normenkontrollantragsbefugnis wegen Verkehrszunahme; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für Eilverfahren bei Baugenehmigungserteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 1 BauGB; § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; § 47 Abs. 6 VwGO
    Normenkontrollantragsbefugnis wegen der Zunahme des Verkehrs an einem geplanten Einkaufszentrum am Rand einer Innenstadt; Normenkontrollantragsbefugnis mit der Begründung von zweifelsfrei der Abwägungsgerechtigkeit entsprechenden nachträglich möglicherweise entstehenden ...

  • Judicialis

    BauGB § 33 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 47 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eilrechtsschutz gegen Einkaufszentrum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Bebauungsplans für "ECE-Schlosshöfe" in Oldenburg abgelehnt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollantragsbefugnis wegen der Zunahme des Verkehrs an einem geplanten Einkaufszentrum am Rand einer Innenstadt; Normenkontrollantragsbefugnis mit der Begründung von zweifelsfrei der Abwägungsgerechtigkeit entsprechenden nachträglich möglicherweise entstehenden ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Verkehrszunahme als Baubremse? (IBR 2008, 772)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 769 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1000 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Der Antragsteller möchte den im Tenor genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 24 "Schosshöfe" bis zur Entscheidung über seinen zum Aktenzeichen 1 KN 343/07 gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug gesetzt sehen.

    den vom Rat der Antragsgegnerin am 12. November 2007 als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "Schlosshöfe" einstweilen, d.h. bis zur Entscheidung über seinen zum Aktenzeichen 1 KN 343/07 gestellten Normenkontrollantrag außer Vollzug zu setzen.

    Im Hauptsacheverfahren (1 KN 343/07) war der Streitwert vorläufig mit 30.000,-- EUR festgesetzt worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 10a B 3422/93

    Einstweiliger Rechtsschutz ; Bebauungsplan; Bauplanungsrechtliche Maßgaben eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Ob eine Genehmigung noch anfechtbar oder inzwischen bestandskräftig ist, lässt den allein maßgeblichen Umstand, dass sie schon erteilt worden ist, unberührt (OVG Münster, Beschl. v. 22.4.1994 - 10 a B 3422/93.NE -, BRS 56 Nr. 38).

    Der Justizgewährleistungsanspruch ändert daran nichts; denn er ist keine Grundlage dafür, sich über geltendes, hier in der Form des Rechtsschutzbedürfnisses zu beachtendes Prozessrecht hinwegzusetzen (vgl. OVG Münster, B. v. 22.2.1994 - 10a B 3422/93.NE -, ZfBR 1994, 195 = BRS 56 Nr. 38).

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Das kann zwar grundsätzlich der Fall sein und auch von demjenigen geltend gemacht werden, der, wie der Antragsteller, "nur" Mieter in einer an der Straße gelegenen Liegenschaft ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999 - 4 CN 1.98 -, NVwZ 2000, 807).

    Das ist nicht bei jeder auch noch so geringfügigen Zunahme des Verkehrslärms zu bejahen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 21.10.1999, a.a.O.; Urt. v. 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, BRS 60 Nr. 45; Beschl. v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, BRS 57 Nr. 41; Beschl. v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 und 4 VR 1.07 -, BauR 2007, 2041 = ZfBR 2007, 580).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Die Zeitspanne zwischen der ersten Bekanntmachung und der zweiten habe zur Folge, dass die Grundsätze zum Nachteil der Antragsgegnerin und der Beigeladenen anzuwenden seien, welche das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. August 2002 (4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = ZfBR 2003, 38 = BRS 65 Nr. 10) entwickelt habe.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Erweist sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung bei einem Erfolg seines Antrages nicht verbessern kann, fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, Urt. v. 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    "Zur Frage der Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO im Falle der (mehr oder weniger vollständigen) Ausnutzung der Festsetzungen eines angegriffenen Bebauungsplanes durch Erteilung von bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 4.10.2004 - 1 MN 225/04 - BauR 2005, 532 im Anschluss an seinen vorausgegangenen Beschluss vom 4.5.2004 - 1 MN 50/04 - V.n.b.) wie folgt geäußert:.
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Hinsichtlich der Arbeiten zur Herstellung einer weiteren Busspur, einer "Wende" für den das Parkhaus zuzuführenden Kraftfahrzeugverkehr und eine weitere Rechtsabbiegespur hat die Beigeladene zutreffend auf den Beschluss des 9. Senats dieses Gerichts vom 6. Oktober 2005 (- 9 MN 43/05 -, Langtext JURIS und OVG-Entscheidungsdatenbank; sonstige Vnb) verwiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1983 - 10 D 1/83

    Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Anfechtung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07
    Das ist nicht bei jeder auch noch so geringfügigen Zunahme des Verkehrslärms zu bejahen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 21.10.1999, a.a.O.; Urt. v. 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, BRS 60 Nr. 45; Beschl. v. 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, BRS 57 Nr. 41; Beschl. v. 24.5.2007 - 4 BN 16.07 und 4 VR 1.07 -, BauR 2007, 2041 = ZfBR 2007, 580).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2935/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Zumutbarkeit der Erschöpfung des

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 7 D 53/06

    Antragsfrist nach 2. Bekanntmachung des Bebauungsplans

  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05

    Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6

  • VG Oldenburg, 28.10.2009 - 4 A 1354/08

    Baugenehmigung für den Neubau eines Einkaufszentrums; Erhebliche Gründe für die

    Mit Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 - lehnte das Nds. Oberverwaltungsgericht den Antrag des Sohnes der Klägerin, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 "I." bis zur Entscheidung über seinen ebenfalls gestellten Normenkontrollantrag (1 KN 343/07) außer Vollzug zu setzen, als unzulässig ab.

    "Die erkennende Kammer folgt auch insoweit der vom Nds. Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 für das Normenkontrollverfahren vorgenommenen Einschätzung.

    Aber auch in der Zielrichtung des abfließenden Verkehrs werden "sich die Verkehre in der C. ... längst zur Unkenntlichkeit vermischt" ( Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 -) haben.

    "Zu der Frage des voraussichtlichen Ausmaßes der Zusatzbelastung für das Grundstück der Antragstellerin durch die Auswirkungen des angefochtenen Vorhabens hat sich das Nds. Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 - eingehend geäußert und ausgeführt: Nach dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung der Ingenieurgruppe IVV vom April 2007 werde die schon bislang mit insgesamt 20.450 Kraftfahrzeugbewegungen/ Tag belastete C. voraussichtlich insgesamt nur 170 zusätzliche Kraftfahrzeugbewegungen zu verkraften haben (und dies auch können), davon 80 in Richtung auf das Vorhaben und 90 stadtauswärts.

    Dem Antragsteller (im Verfahren 1 MN 328/07) sei es nicht gelungen, nachvollziehbar zu machen, der vorhabenbedingt hervorgerufene Zu- und Abfahrtsverkehr liege so deutlich über dieser Annahme der IVV vom April 2007, dass von einer Zunahme des Verkehrs die Rede sein könne, deren im Hinblick auf Lärm (möglicherweise auch Feinstaubbelastung) eintretende Folgen die Antragsgegnerin bei ihrem Abwägungsvorgang hätten beschäftigen müssen.

    Ergänzend wird hingewiesen auf die Stellungnahme des Ingenieurbüros L.-M.-N. vom 22. März 2008 zu schalltechnischen Auswirkungen der anlagenbezogenen Verkehrssteigerungen im Verlauf der C. vom 22. Februar 2008, die die Beigeladene in den vor dem Nds. Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren 1 MN 328/07 und 1 KN 343/07 eingeführt hat.

    Das Nds. OVG ist in seinem Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 - aber nur von einer sehr geringen Zusatzbelastung von 0, 042 dB(A) - im ungünstigen Fall 0, 167 dB(A) - für das Grundstück der Antragstellerin ausgegangen.

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 343/07

    Baurecht: Normenkontrollantrag eines Nachbarn gegen einen vorhabenbezogenen

    Einen Normenkontrolleilantrag des Antragstellers hatte der Senat mit Beschluss vom 5. Juni 2008 (- 1 MN 328/07 -) abgelehnt, weil er aus mehreren Gründen unzulässig sei.

    Der Senat hat deshalb wiederholt entschieden (vgl. insbesondere Urt. v. 28.8.1996 - 1 K 3712/94 - und - 1 K 3960/95 -, Vnb; Beschl. v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 -, www.dbovg.niedersachsen.de), allein die Belegenheit an einem Verkehrsweg, welcher die Zuwegung zu einem Bereich vermittelt, in dem mit weiterer Bautätigkeit zu rechnen ist (sog. Torwächterlage), begründe keine Normenkontrollantragsbefugnis.

    Dass es maßgeblich auf die Erteilung der Baugenehmigung ankommt, hat der Senat hier bereits im Beschluss vom 5. Juni 2008 (- 1 MN 328/07 -) herausgestellt, im Normenkontrolleilverfahren allerdings schon ohne Rücksicht auf die Bestandskraft.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2015 - 1 KN 138/13

    Abwägung; Flächennutzungsplan; Lärm; Reflexion; Schallreflexionen

    In einem solchen Fall spricht alles dafür, dass auch ansonsten geringfügige Lärmpegelerhöhungen zumindest in die Abwägung eingestellt werden müssen (ebenso OVG Münster, Urt. v. 13.3.2008 - 7 D 34/07.NE -, BRS 73 Nr. 39 = ZfBR 2009, 62 = juris Rn. 55, 136, 148; im gleichen Sinne Senatsbeschl. v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 -, juris Rn. 40 ff.; noch strenger VGH Mannheim, Urt. v. 22.9.2005 - 3 S 772/05 -, juris Rn. 20 f.: schon bei Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Der Senat hat insoweit schon mit Beschluss vom 5. Juni 2008 (- 1 MN 328/07 -, juris sowie DVBl. 2008, 1000 und NVwZ-RR 2008, 769, jeweils nur Leitsatz) einen ins Einzelne gehenden Vortrag sowie die Darstellung als erforderlich angesehen, dass Anstrengungen unternommen seien, die Gemeinde zur Entwicklung eines Sanierungsplanes zu bewegen.
  • VG Oldenburg, 15.01.2009 - 4 B 3161/08

    Anspruch auf eine erneute Entscheidung des Gerichts bei veränderten oder im

    Die erkennende Kammer hat schon im Beschluss vom 22. September 2008 im Anschluss an den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgericht vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 - ausgeführt, dass eine im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens bedeutsame rechtliche Verknüpfung zwischen der angefochtenen Baugenehmigung und den Planungen für Parkplätze auf dem Nachbargrundstück nicht besteht.

    Das Nds. OVG ist in seinem Beschluss vom 5. Juni 2008 - 1 MN 328/07 - aber nur von einer sehr geringen Zusatzbelastung von 0, 042 dB(A) - im ungünstigen Fall 0, 167 dB(A) - für das Grundstück der Antragstellerin ausgegangen.

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Der Senat hat insoweit schon mit Beschluss vom 5. Juni 2008 (- 1 MN 328/07 -, juris sowie DVBl. 2008, 1000 und NVwZ-RR 2008, 769, jeweils nur Leitsatz) einen ins Einzelne gehenden Vortrag sowie die Darstellung als erforderlich angesehen, dass Anstrengungen unternommen seien, die Gemeinde zur Entwicklung eines Sanierungsplanes zu bewegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2013 - 8 S 907/13

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag bei vollständig umgesetzter

    Bei einem Eilantrag gegen einen Bebauungsplan ist die vorläufige Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zugunsten des Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 S 1986/12 - nicht veröffentlicht; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 09.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.06.2008 - 1 MN 328/07 -NVwZ-RR 2008, 769; OVG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2000 - 2 BS 179/00; BayVGH, Beschluss vom 14.8.2008 - 1 NE 08.1074 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2019 - 1 MN 94/19

    Antragsbefugnis; Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel;

    Die diesbezügliche ständige - und entgegen der Auffassung der Antragsteller keineswegs unveröffentlichte - Senatsrechtsprechung (u.a. Senatsbeschl. v. 4.10.2004 - 1 MN 225/04 -, BauR 2005, 532 = NVwZ-RR 2005, 693 = BRS 67 Nr. 56 = juris Rn. 14 ff.; Senatsbeschl. v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 -, juris Rn. 57 ff.) hat der Vorsitzende in seiner Eingangsverfügung vom 26.6.2019 ausführlich wiedergegeben; auf eine nochmalige Wiederholung wird daher verzichtet.
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 1 NE 18.499

    Unzulässiger Eilantrag gegen die Änderung eines Bebauungsplans

    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. VGH BW, B.v. 3.7.2013 - 8 S 907/13 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, B.v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 - juris Rn. 62 ff.; BayVGH, B.v. 26.6.2001 - 15 NE 01.1292 - juris Rn. 15 ff.; OVG NRW, B.v. 9.12.1996 - 11a B 1710/96.NE - NVwZ 1997, 1006).
  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 1 NE 20.2322

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren gegen

    Wegen dieser eingeschränkten Wirkung, die bereits ergangene Verwaltungsakte und ihre Ausnutzung unberührt lässt, kann ein Bauvorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, mit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr verhindert werden (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 5.6.2008 - 1 MN 328/07 - juris Rn. 62 ff.; BayVGH, B.v. 26.6.2001 - 15 NE 01.1292 - juris Rn. 15 ff.).
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